Fokusberatung wird für Kommunen vielseitiger

Unna. Mit der Novellierung der Kommunalrichtlinie, die zum 1. Januar 2022 in Kraft treten wird, unterstreicht das Bundesumweltministerium die hohe Bedeutung, Maßnahmen zur Treibhausgasminderung im kommunalen Umfeld zu ergreifen. Mit dieser Richtlinie werden bereits seit 14 Jahren Kommunen bei strategischen und investiven Maßnahmen zum Klimaschutz gefördert.  Bewährte strategische Förderungen, wie die Erstellung integrierter Klimaschutzkonzepte oder die Zusammenarbeit in kommunalen Klimaschutz Netzwerken, sind verlängert worden.

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