Unna. Mit der Novellierung der Kommunalrichtlinie, die zum 1. Januar 2022 in Kraft treten wird, unterstreicht das Bundesumweltministerium die hohe Bedeutung, Maßnahmen zur Treibhausgasminderung im kommunalen Umfeld zu ergreifen. Mit dieser Richtlinie werden bereits seit 14 Jahren Kommunen bei strategischen und investiven Maßnahmen zum Klimaschutz gefördert. Bewährte strategische Förderungen, wie die Erstellung integrierter Klimaschutzkonzepte oder die Zusammenarbeit in kommunalen Klimaschutz Netzwerken, sind verlängert worden.
Neu ist die Möglichkeit, Klimaschutzkonzepte, die vor dem Jahr 2017 erstellt worden sind, in Form eines integrierten Vorreiterkonzeptes zu aktualisieren. „Diese Erweiterung ist sehr wichtig. Denn so können Kommunen mit externer Unterstützung prüfen, wie sie in Sachen Klimaschutz noch mehr Fahrt aufnehmen.“ erläutert Moritz Becker, Consultant bei der Green Navigation GmbH, und ergänzt „Denn Ziel eines Vorreiterkonzepts ist es, bis spätestens 2040 Treibhausgasneutralität zu erreichen“.
Der Einstieg für Kommunen, die noch am Anfang ihrer Klimaschutzstrategie stehen, wird optimiert. Die bisherige Fokusberatung wurde unterteilt in die „Einstiegs- und Orientierungsberatung zum Klimaschutz“ und in die „Fokusberatung Klimaschutz“. Bei der Einstiegs- und Orientierungsberatung haben Kommunen die Möglichkeit, durch externe Fachberater eine strukturierte Kurzanalyse oder eine Treibhausgasbilanz erstellen zu lassen. Bei der Fokusberatung werden Handlungsfelder betrachtet, welche im direkten kommunalen Einflussbereich liegen. Dies kann sich auf die Kommune selbst beziehen, wie z. B. Energieeigenverbräuche, oder auf regulative Bereiche, wie z. B. Bebauungs- und Flächennutzungsplanung.
„Die Durchführung einer Einstiegs- und Orientierungsberatung bietet die Aufbereitung des Status Quo. So können in einem ersten Schritt die wesentlichen Handlungsfelder zielgerichtet identifiziert werden.“ kommentiert Becker und weiter „Die Praxis hat gezeigt, dass Daten und Angaben oft unstrukturiert vorliegen. Außerdem muss man die Basis kennen, von der man startet, um sich zu verbessern.“ Die identifizierten Handlungsfelder können in Folge durch mehrere geförderte Fokusberatungen gezielt bearbeitet werden. „Dieses schrittweise Vorgehen bietet die Chance, Maßnahmen erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Besonders bei kleineren Kommunen fehlen oftmals die Personalressourcen, um zeitgleich alle Potentiale zu erschließen.“ schließt Becker und zeigt sich als Experte für die Durchführung von Fokusberatungen mit dieser Ausweitung der Kommunalrichtlinie zufrieden.
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Mit den Schwerpunkten „erneuerbare Energien“, „Energieeffizienz“ und „Klimaschutz“ bieten wir maßgeschneiderte Konzepte, Beratungs- und Abwicklungsdienstleistungen an. Sei es von Carbon Footprints, Energieeffizienz-Netzwerken, Klimastrategien, Nachweis- und Handelssystemen bis hin zur Klimaschutzberatung. Wir betreiben seit Jahren erfolgreich ein Massenbilanzsystem für Biomethan und sind erfahrener Berater zur Marktentwicklung „grüner Gase“.