
Unna. Wie sollte die geplante Grüngasquote nach § 42a GModG ausgestaltet werden, damit sie für Erzeuger, Versorger und Händler gleichermaßen praxistauglich ist? Wir haben die wesentlichen Empfehlungen und Anforderungen aus Gesprächen, Austauschen und Workshops mit Marktakteuren sowie aus der eigenen praktischen Erfahrung im Biomethanmarkt zusammengetragen. Im Mittelpunkt stehen dabei Planungssicherheit, Technologieoffenheit und eine einfache Nachweisführung. Ein verlässlicher Absatzmarkt für erneuerbare Gase kann dazu beitragen, bestehende Biomethan-Kapazitäten zu erhalten, Investitionen in neue Anlagen anzureizen und die Abhängigkeit von Importen zu reduzieren.
„Die Grüngasquote sollte einen verlässlichen und langfristig planbaren Markt für erneuerbare Gase schaffen. Dafür braucht es klare Mengenpfade und einfache, praxistaugliche Regeln statt zusätzlicher Bürokratie“, lautet eine zentrale Forderung aus den zusammengetragenen Marktimpulsen.
Im Mittelpunkt sollte eine energetische Mengenquote stehen. Der Gesetzgeber sollte hierfür einen langfristig ansteigenden und verlässlich planbaren Mengenpfad festlegen. THG-Minderungskriterien sollten diesen Mengenpfad ergänzen, ihn aber nicht ersetzen.
Dabei sollte insbesondere NawaRo-Biomethan innerhalb der bestehenden gesetzlichen Einsatzstoffgrenzen als Erfüllungsoption erhalten bleiben. Die Grüngasquote sollte substratoffen ausgestaltet werden.
Ilgo Middendorf von der Loick Bioenergie GmbH, die als Dienstleister diverse Biogasanlagen in Deutschland betreibt: „Wir brauchen eine Grüngasquote, die die vorhandenen Biomethanpotenziale tatsächlich nutzt. Insbesondere NawaRo-Biomethan sollte innerhalb der bestehenden gesetzlichen Einsatzstoffgrenzen als Erfüllungsoption erhalten bleiben. Die Grüngasquote muss deshalb substratoffen ausgestaltet werden.“
Gleichzeitig müsse ausgeschlossen werden, dass dieselbe Biomethanmenge mehrfach gefördert oder angerechnet wird. Dies betreffen insbesondere importiertes Biomethan sowie die Anrechnung im Rahmen der Bio-Treppe. Notwendig seien hierfür belastbare, aber praktikable Nachweisregeln.
Besondere Bedeutung hat aus Sicht der Praxis außerdem das Auslaufen der Biomethan-EEG-Förderung. Die aus der Förderung herausfallenden Mengen bestehender Anlagen benötigen perspektivisch neue Absatzmärkte. Der Wärmesektor kann hierfür eine wichtige Rolle übernehmen. Die Höhe der Grüngasquote sollte deshalb auch an der absehbaren Entwicklung des Biomethanangebots und den vorhandenen Erzeugungskapazitäten ausgerichtet werden.
Ein weiterer Schwerpunkt ist ein einheitliches Nachweissystem. Bestehende Register und Zertifizierungssysteme sollten möglichst genutzt und miteinander harmonisiert werden. Ein zusätzliches paralleles Nachweissystem nach § 96 GModG sollte vermieden werden.
Timo Kubenke, verantwortlich bei der Green Navigation GmbH für Nachweisführung und Massenbilanzierung: „Für die Versorger ist entscheidend, dass die Nachhaltigkeit von Biomethan einfach, eindeutig und rechtssicher nachgewiesen werden kann. Für die Anrechnung eines Emissionsfaktors von null sollte deshalb eine vereinfachte Nachweisführung ermöglicht werden. Das dena-Biogasregister könnte hierfür eine wichtige Grundlage bilden.“
Schließlich sollte die Quotenerfüllung durch begrenztes Banking und Borrowing flexibilisiert werden. Übererfüllungsmengen könnten in definiertem Umfang auf Folgejahre übertragen werden. Umgekehrt sollte auch eine befristete Nacherfüllung ermöglicht werden.
Andre Zurwellen, Geschäftsführer der GREEN Group, tätig in der Beratung, Biomethan-Handel und M&A: „Damit die Grüngasquote tatsächlich Investitionen auslöst und bestehende Biomethankapazitäten sichert, brauchen Erzeuger, Händler und Abnehmer langfristige Planungssicherheit. Entscheidend sind ein verbindlicher Mengenpfad, praxistaugliche Nachweisverfahren und flexible Erfüllungsmöglichkeiten. Insbesondere Banking und Borrowing können helfen, kurzfristige Mengenschwankungen auszugleichen und gleichzeitig langfristige Liefer- und Abnahmeverträge wirtschaftlich abzusichern.“
Die zusammengetragenen Empfehlungen sollen einen praxisnahen Beitrag zur weiteren Ausgestaltung der Grüngasquote leisten und Verbänden und weiteren Beteiligten als Hinweis für die Begleitung des Gesetzgebungsprozesses dienen.
Die vollständige Zusammenstellung der praxisnahen Hinweise können Sie hier downloaden.







